Aufsichtsbehörde (FMA)

FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein

Aufsichtsbehörde in Liechtenstein ist die FMA Finanzmarktaufsicht Liecht­en­stein. Die FMA ist eine un­ab­häng­ige in­tegrierte Fi­nanz­markt­aufsichts­be­hörde mit ei­ge­ner Rechts­per­sön­lichkeit in Form ei­ner öffent­lich-recht­lichen Anstalt. Die Kern­auf­ga­ben der FMA um­fassen die Auf­sicht und Re­gu­lie­rung (im Auftrag der Regierung) des Finanzmarktes Liechtenstein. Die FMA ist zu­stän­dig für die Er­teilung, den Entzug oder den Wi­der­ruf von Be­wil­li­gun­gen an sämt­liche Finanz­inter­me­diäre. Die FMA sorgt für die Ge­währ­leistung der Sta­bilität des Fi­nanz­marktes Liech­ten­stein, den Schutz der Kunden, die Ver­mei­dung von Miss­bräuchen so­wie die Um­setzung und Ein­haltung aner­kannter internatio­naler Standards.

Aufgaben der Aufsichtsbehörde

In der laufenden Aufsicht überwacht die FMA Gesetze und Verordnungen und bedient sich da­bei der indirekten Aufsicht durch die Revisionsstellen. Weitere Arbeitsbe­reiche der FMA sind die Kontrolle von Revisions- und Geschäftsberichten und die Kontrolle von periodischen Mel­dun­gen.

Die rechtliche Beratung von Finanz­markt­teilnehmern, die Auslegung von Gesetzen und Verordnungen sowie allgemeine Aus­künfte über den Fondsplatz und des­sen Produkt­gestaltungsmöglichkeiten ge­hö­ren ebenfalls zu den Aufgaben der FMA.

Beaufsichtigte

  • Banken & Wertpapierfirmen
  • Zahlungsinstitute
  • E-Geld-Institute
  • Vermögensverwaltungsgesellschaften
  • Anlagefonds
  • Versicherungsunternehmen
  • Versicherungsvermittler
  • Vorsorgeeinrichtungen
  • Pensionsfonds
  • Treuhänder
  • Wirtschaftsprüfer
  • Rechtsanwälte
  • Patentanwälte
  • Weitere Finanzintermediäre