Integration von Nachhaltigkeit in Investitions- entscheidungen

Investitionsentscheidungen bei Art. 8 und Art. 9 Fonds werden u.a. auf Basis eines fundamentalen Research-Prozesses (u.a. Cash Flow) getroffen. Dabei ist auch das Prinzip der ESG-Integration bei allen Investitionsentscheidungen verankert. Unter ESG Integration versteht man die systematische Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren in den wesentlichen Schritten des Investmentprozesses. Die restlichen Fonds werden als Art. 6 Fonds bezeichnet. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie keine Nachhaltigkeitsaspekte in den Anlageprozess integrieren. Eine Kategorisierung der Fonds kann in den produktspezifischen Informationen gefunden werden.

Ausschlusskriterien (Negativkriterien)

Anlagen in Unternehmen, die nach Ansicht der Verwaltungsgesellschaft bzw. dem AIFM die Nachhaltigkeitsstandards der Teilfonds nicht erfüllen, sind ausgeschlossen. Die Verwaltungsgesellschaft hat Ausschlussrichtlinien festgelegt, die u. a. Unternehmens- ausschlüsse und Toleranzschwellen für Aktivitäten in Be­reichen wie Alkohol, Tabak, Glücksspiel, Waffen und Erwachsenen­unterhaltung vorsieht.

Analyse (Positivkriterien)

Als verantwortliche Verwaltungsgesellschaft halten wir es für einen Teil unserer treuhänderischen Pflicht, ESG-Risiken und -Chancen aktiv zu verwalten. Wir beziehen ESG-bezogene Analysen neben konventionellen Finanzanalysen ein, um Nachhaltig- keitsrisiken von Zielunternehmen innerhalb des Anlageuniversums (Unternehmens- anleihen- und Aktien­positionen) zu identifizieren. Zur Erfüllung ökologischer und sozialer Merkmale werden den Vermögensgegenständen des OGA ein ESG-Rating zugeordnet. Das ESG-Rating zeigt die Exponierung jedes Unternehmens gegenüber den wichtigsten ESG-Faktoren auf. Es basiert auf der feingliedrigen Aufschlüsselung der Geschäftstätigkeit, der Hauptprodukte und Segmente, der Standorte, der Ver- mögenswerte und der Einnahmen sowie anderer relevanter Messgrössen wie der Produktionsauslagerung etc.

Aktive Eigentümerschaft

Wir sind überzeugt, durch eine aktive Stimmrechtsausübung einen Beitrag zu den Werten und Verhaltensweisen von Unternehmen zu leisten. Mit unseren Engagements ermutigen wir Unternehmen Best-practice Corporate Governance Standards anzu- nehmen. Bei der Stimmrechtsausübung berücksichtigt die IFM die interne Weisung betreffend der Stimmrechtspolitik, gemäss welcher eine Ausübung der Stimm- und Gläubigerrechte grundsätzlich dann vorgenommen wird, wenn der Stimmanteil an einem Unternehmen, konsolidiert auf Ebene der Verwaltungsgesellschaft bzw. des AIFM mehr als ein Prozent des stimmberechtigten Kapitals beträgt. In der Gestaltung des Engagements mit Firmen, arbeitet die IFM eng mit einem Proxy Voting Anbieter zusammen und kombiniert dessen Analyse mit der Anlagepolitik des jeweiligen Fonds. Weitere Informationen finden Sie in unserer Weisung "Stimmrechtspolitik der IFM Independent Fund Management AG".

https://www.ifm.li/files/attachments/Stimmrechtspolitik.pdf?t=061221181423

Nachhaltigkeit

Unter Nachhaltigkeit versteht man ökologische (Environment – E) und soziale (Social – S) sowie gute Unternehmensführung (Governance – G). Der jeweilige OGA verfolgt dabei einen gesamthaften ESG-Ansatz, bei dem die nachhaltige Ausrichtung des jeweiligen OGA durch die Berücksichtigung verschiedener Nachhaltigkeitsfaktoren gewährleistet werden soll. Nachhaltigkeitsfaktoren sind dabei unter anderem Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange, die Einhaltung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

ESG-Daten

Die IFM bzw. ihre Beauftragten wenden in ihrer jeweiligen Anlagestrategie ESG-Kriterien von einem oder mehreren externen ESG-Datenanbietern an, welche unvollständig, unrichtig, unterschiedlich oder nicht verfügbar sein können. Daher besteht ein Risiko, dass die IFM bzw. ihre Beauftragten ein Wertpapier oder einen Emittenten falsch beurteilt, so dass ein Wertpapier zu Unrecht in das Portfolio des OGAW aufgenommen oder daraus ausgeschlossen wird.

Die Möglichkeit zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeits- auswirkungen hängt massgeblich von der Verfügbarkeit entsprechender Informatinen im Markt ab. Nicht für alle Vermögensgegenstände, in welche die von der IFM verwalteten Fonds investieren, sind die benötigten Daten in ausreichendem Umfang und in der erforderlichen Qualität verfügbar.