Was versteht man unter „Nachhaltigkeitsfaktoren“?
Als Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne von Artikel 2 Ziffer 24 der EU-Offenlegungs-Verordnung 2019/2088 gelten:
- Umweltbelange
- Sozialbelange
- Arbeitnehmerbelange
- Achtung der Menschenrechte
- Bekämpfung von Korruption und Bestechung