Was versteht man unter "Nachhaltigkeitsfaktoren"?

Als Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne von Artikel 2 Ziffer 24 der EU-Offenlegungs-Verordnung 2019/2088 gelten:

  • Umweltbelange
  • Sozialbelange
  • Arbeitnehmerbelange
  • Achtung der Menschenrechte
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung