Was versteht man unter "Nachhaltigkeitsrisiken"?

Als Nachhaltigkeitsrisiko im Sinne von Artikel 2 Ziffer 22 der EU-Offenlegungs-Verordnung 2019/2088 wird ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Corporate Governance (Unternehmensführung) definiert, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.

Diese Effekte können sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des jeweiligen von der IFM Independent Fund Management AG verwalten Fonds sowie auf die Reputation der IFM Independent Fund Management AG  auswirken.

Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten (Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kontrahentenrisiko und operationelles Risiko) erheblich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Unternehmen, in die investiert wird, können physischen Risiken des Klimawandels unterliegen wie z. B. Temperaturschwankungen, Anstieg des Meeresspiegels etc.