FMA-Mitteilung 2012/02
Mitteilung über die Anwendung der von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (im Folgenden ESMA genannt) herausgegebenen Leitlinien, für welche die FMA „comply“ bzw. „intend to comply“ erklärt hat und die in dieser veröffentlichten Form unter Punkt 4 anwendbar sind.