Das neue Gesetz vom 28. Juni 2011 über be-
stimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren (UCITSG) sowie die dazugehörige
Verordnung vom 5. Juli 2011 über bestimmte
Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpa-
pieren (UCITSV) traten in Liechtenstein am 1.
August 2011 in Kraft. Diese neuen Gesetzeswerke
regeln die europäisch festgelegten Grundsätze für
die organisatorischen Anforderungen, die Inter-
essenskonflikte, das Wohlverhalten und das Risi-
komanagement bei der Verwaltung von UCITS IV
Fonds sowie den Inhalt der Vereinbarung zwi-
schen Verwahrstelle und Verwaltungsgesellschaft.
Mit UCITS IV soll der Anlegerschutz verbessert,
die Markteffizienz gesteigert und administrative
Hindernisse innerhalb des europäischen Finanz-
marktes verringert werden.

Link zu: Gesetz/Verordnung



 

 


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